Sachverständigenwesen ö.b.u.v.

                                           
Die technischen Abläufe, neuen technischen Entwicklungen sowie die wach-sende Zahl von Rechtsvorschriften und technischen Normen sind heute für den Nichtspezialisten kaum bzw. überhaupt nicht mehr durchschaubar. Staat, Justiz, Wirtschaft und Verbraucher sind immer häufiger auf die Hilfe des un-parteiischen Sachverständigen angewiesen. Er gibt Entscheidungshilfen durch sachkundige Feststellung von Tatsachen, die fachliche Beurteilung von Sach-verhalten, die Übermittlung von Erfahrungsgrundsätzen und die Erklärung von Geschehensabläufen.

PCI stellt Ihnen diese Leistungen zur Verfügung:

  • Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann, M.Eng., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kanalinspektion und Kanalsanierung
  • Dipl.-Ing. Mario Heinlein, Sachverständiger für Kanalsanierung und VOB
  • Partner Sachverständige zu den Themen Geruchsbildung in Abwasser-kanälen, Belüftungstechnik, Betrieb von Kläranlagen und Kosten der Abwasserbehandlung sowie HOAI, Bauvergabe- und Bauvertragsrecht

Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation durch einen staatlichen Rechtsakt. Diese erhalten Sachverständige, die in ei-nem öffentlich rechtlichen Verfahren ihre besondere Sachkunde für ein be-stimmtes Sachgebiet nachgewiesen haben und denen vor Gericht und in der Öffentlichkeit wegen ihrer Unabhängigkeit ein besonderes Maß an Vertrauen entgegengebracht wird. Der erforderliche Nachweis der besonderen Sachkun-de ist nicht schon dadurch erbracht, dass der Sachverständige seinen Beruf bisher in fachlicher Hinsicht ordnungsgemäß ausgeführt hat. Ohne den Nach-weis von erheblichen, über dem Durchschnitt liegenden Kenntnissen und Fähigkeiten wäre es nicht gerechtfertigt, Sachverständige durch die öffent-liche Bestellung eine besondere Qualifikation zuzuerkennen und sie dadurch aus dem Kreise ihrer Berufskollegen herauszuheben. Die öffentliche Bestel-lung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigentätigkeiten wie Beratungen, Überwachungen, Über-prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

 

 
 
ImpressumKontaktSitemap