Grundstücksentwässerung

Das Leitungsnetz der deutschen Grundstücksentwässerungsanlagen ist nach Einschätzung von Fachkreisen ca. 1.500.000 km lang. Der Untersuchungsgrad ist noch verschwindend gering und es ist davon auszugehen, dass 50 bis 80 % dieser Leitungen schadhaft sind.
Problematik
Undichte Abwasserkanäle stellen durch Ex- und Infiltration zwei wesentliche Gefährdungspotentiale dar: Verunreinigung von Grundwasser und Boden sowie Störung der Klärprozesse auf den Abwasserreinigungsanlagen. Daher ist die Dichtheit von Abwasseranlagen von elementarer Bedeutung.
Gesetzesgrundlagen und Vorschriften
Für Grundstücksentwässerungsanlagen ist die erste Instanz des Wasserrech-tes die kommunale Abwassersatzung. Diese leitet sich aus den Landeswas-sergesetzen und dem in der Verfassung verankerten kommunalen Selbstver-waltungsrecht her.
§ 60 Wasserhaushaltgesetz (WHG) gibt vor, dass alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind. Wird diese Forderung nicht erfüllt, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzufüh-ren.
Welche Maßnahmen hier möglich sind, kann nicht ohne Weiteres aus den technischen Regelwerken entnommen werden. Bei der Auswahl geeigneter Verfahren beraten Sie die Experten von PCI.
Ausblick und Handlungsvorschläge
Viele Kommunen haben bereits Prüfkriterien und -fristen in ihre Satzungen aufgenommen. Hiernach müssen nun die Grundstückseigentümer einen qualifizierten Dichtheitsnachweis ihrer Entwässerungsleitungen vorlegen.
Bedingt durch die Komplexität ist eine unabhängige und neutrale sowie fachlich und rechtlich kompetente Betreuung unerlässlich. PCI unterstützt Sie hierbei.

 

 
 
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