Fremdüberwachung in der Kanalsanierung

- das Qualitätsinstrument zur Gütesicherung -

Die Aufgabe der Fremdüberwachung ist es, die von den anerkannten Regeln
der Technik bzw. in den Ausschreibungen geforderten Qualitätsanforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung zu sichern und zu dokumentieren. Ziel ist es, die Qualität der ausgeführten Arbeiten zu erhöhen und den öffentlichen Auftraggebern ein Prüfungskriterium für die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der bauausführenden Fachunterneh-men an die Hand zu geben.

Dipl.-Ing. Christoph Pöllmann, M.Eng. führt Fremdüberwachungen in Anleh-nung an die Güte- und Prüfbestimmungen zur Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und –kanälen RAL-GZ 961 durch. Darin sind in der Beurteilungsgruppe S (Sanierung) die Anforderungen hinsichtlich Personal, Weiterbildung, Betriebseinrichtung, Geräte, Subunternehmer sowie Eigen- und Fremdüberwachung definiert.

Beim Baustellenbesuch prüft und bewertet der öffentlich bestellte und verei-digte Sachverständige für Kanalinspektion und Kanalsanierung stichproben-weise die Einhaltung und Dokumentation der Anforderungen, einschließlich der Dokumentation der Eigenüberwachung und der Meldungen. Die Unter-lagen werden auf Vollständigkeit geprüft und bewertet. Ergebnisse der Bau-stellenbesuche werden protokolliert. Die Beurteilung der Qualifikation erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Erkenntnisse in einem zusammenfassen-den Bericht.

 
 
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